Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Anwohnerschaft der Turnhalle der GHS Anne-Frank-Schule sind Beschwerden über Störungen der Nachtruhe durch die Nutzer der Turnhalle bei der Sportverwaltung eingegangen. Die Vereine würden die Turnhalle erst nach 22.00 Uhr verlassen und die Nachtruhe der Nachbarschaft beim Verlassen der Turnhalle empfindlich stören.
Aus diesem Anlass möchte ich sie darauf hinweisen, dass die im Zuweisungsbescheid festgeschriebenen Zeiten einzuhalten sind. Diese Zeiten beinhalten auch das Duschen/Umziehen. Insbesondere für die Nutzer der Abendzeit bedeutet dies, dass die Sporthalle pünktlich um 22.00 Uhr zu verlassen ist.
Gemäß 6.1 der Haus- und Nutzungsordnung für Sportstätten in der Bundesstadt Bonn hat sich zudem jeder Nutzer von Sport- und Turnhallen so zu verhalten, dass Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für das Verlassen der Halle bzw. des Sportgeländes
Ich möchte sie daher bitten, ihre Vereinsmitglieder anzuweisen, die Halle pünktlich um 22.00 Uhr zu verlassen und sich nach Beendigung des Trainingsbetriebes so zu verhalten, dass sich niemand in der Anwohnerschaft in seiner Nachtruhe gestört fühlt.
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Hiermit passiert. Aber ich glaube auch nicht, dass wir gemeint sind. |